Wenn Sie in Deutschland einen Firmenwagen leasen oder erhalten, sind Ihnen wahrscheinlich die steuerlichen Auswirkungen der privaten Nutzung bekannt. Der Standard ist die „1 %-Regel“, aber viele Plug-in-Hybride (PHEVs) unterliegen einem reduzierten Satz von 0,5 %, was einen messbaren finanziellen Vorteil bietet.

Es ist jedoch schwierig, genau zu wissen, welche Fahrzeuge die Anforderungen erfüllen. Die Vorschriften sind strenger geworden, und die Modelllisten der Hersteller ändern sich jährlich. Viele Artikel enthalten nur allgemeine Vorschriften oder erwähnen nur wenige Modelle. Unser Ziel ist es, die genauen technischen Anforderungen und die neuesten Änderungen zu erläutern und einen zuverlässigen Leitfaden für die Überprüfung der Eignung jedes Automodells bereitzustellen.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Vorschriften sind komplex und können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen deutschen Steuerberater und prüfen Sie die spezifischen Fahrzeugdetails, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen.

What is the “0.5 % rule” for plug-in hybrids in Germany?

In Deutschland wird die private Nutzung eines Firmenwagens als „Sachbezug“ besteuert. Die Standardregel ist die „1 %-Regel“, wonach 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zu Ihrem monatlichen steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet wird.

Die „0,5 %-Regel“ ist eine Steuervergünstigung, die diese Belastung um die Hälfte reduziert. Um dafür in Frage zu kommen, muss ein Plug-in-Hybridfahrzeug (PHEV) bestimmte Kriterien erfüllen.

Entscheidend ist, dass die Anforderungen vom Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs abhängen:

  • Für Fahrzeuge, die erstmals ab dem 1. Januar 2026 zugelassen werden: Sie müssen entweder eine reine Elektro-Reichweite von mindestens 80 km (WLTP) oder CO₂-Emissionen von höchstens 50 g/km aufweisen.
  • Für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden: Sie müssen entweder eine reine Elektro-Reichweite von mindestens 60 km (WLTP) oder CO₂-Emissionen von höchstens 50 g/km aufweisen.

Diese Regelung gilt derzeit bis 2030. Bitte beachten Sie, dass normale Hybridfahrzeuge ohne Plug-in-Funktion nicht unter diese Regelung fallen.

Wie man diesen Leitfaden benutzt

Keine Online-Liste kann zu 100 % vollständig oder dauerhaft sein, da die Hersteller ihre Modelle ständig aktualisieren. Verwenden Sie die unten aufgeführten Markeninformationen als Ausgangspunkt. Der wichtigste Schritt ist die Überprüfung der spezifischen Modellvariante, für die Sie sich interessieren.

Bevor Sie sich festlegen, überprüfen Sie die offiziellen Konformitätsbescheinigungen (CoC) auf das genaue Modell, das Herstellungsjahr und die Ausstattung. Betrachten Sie diesen Leitfaden als Ausgangspunkt und überprüfen Sie immer die neuesten Herstellerangaben oder wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Leitfaden zur Marken- und Modelle Berechtigung (So überprüfen Sie dies)

Anstelle einer einfachen Liste finden Sie hier einen Leitfaden dazu, worauf Sie bei den großen Marken achten sollten, die in Deutschland qualifizierte PHEVs anbieten.

MarkeBeispielmodelleWas Sie überprüfen müssen / Wichtige Überlegungen
Mercedes-BenzC 300 e, E 300 e, GLC 300 eStarker Konkurrent. Viele neue Modelle haben jetzt eine elektrische Reichweite von über 100 km und erfüllen damit locker die 80-km-Regel.
BMW330e, 530e, X5 xDrive45eÜberprüfen Sie die Modellgeneration. Neuere Modelle der „G“-Generation sind weitaus eher qualifiziert als ältere Fahrzeuge der „F“-Generation.
VolkswagenPassat GTE, Tiguan eHybridSeien Sie sehr vorsichtig mit dem Modelljahr. Die neuesten Generationen (z. B. Passat ab 2024) haben große Batterien und erfüllen die 80-km-Regel; ältere Modelle tun dies nicht.
Audi / SkodaAudi A3/A6 TFSI e, Skoda Superb iVÄhnlich wie bei VW sind die neuesten Modelle (wie der 2024+ Superb) für die 80-km-Regel ausgelegt, während ältere Modelle nur den 60-km-Standard erfüllen.
VolvoXC60 T8, S60/V60 T8 RechargeVolvo ist seit jeher führend im Bereich der PHEV-Reichweite. Viele „Recharge“-Modelle sind starke Kandidaten, aber überprüfen Sie immer die genauen WLTP-Spezifikationen für das jeweilige Modelljahr.
Kia / HyundaiNiro Plug-in, Sportage PHEVÜberprüfen Sie die Spezifikationen sorgfältig. Viele Modelle haben Reichweiten im Bereich von 65 bis 74 km, was für die 60-km-Regelung ausreichend war, aber ab 2025 nicht mehr zulässig ist.
Peugeot308 Plug-in-Hybrid 225Ein gutes Beispiel für den Wandel auf dem Markt. Neuere Modelle wie dieses werden nun speziell dafür gebaut, die 80-km-Schwelle zu überschreiten.
Land RoverRange Rover P440e / P510eHochwertige Luxus Modelle verfügen oft über sehr große Batterien und erreichen Reichweiten von weit über 80 km, wodurch sie förderfähig sind.

So überprüfen Sie, ob ein bestimmtes Fahrzeug berechtigt ist

Zunächst das Lieferdatum: Wurde das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2025 ausgeliefert? Wenn ja, muss es die strengere Regel von 80 km oder ≤ 50 g/km erfüllen. Elektrische Reichweite (WLTP): Überprüfen Sie die Herstellerangaben für das von Ihnen gewählte Modell. Beträgt die reine elektrische Reichweite ≥ 80 km? CO₂-Emissionen (WLTP kombiniert): Wenn die Reichweite unter dem Schwellenwert liegt, überprüfen Sie, ob die Variante ≤ 50 gCO₂/km ausstößt. Extern aufladbar: Es zählen nur Plug-in-Hybride (keine regulären Hybride). Bruttolistenpreis: Ihre Steuerbemessungsgrundlage beträgt 0,5 % des Bruttolistenpreises pro Monat, sofern Sie berechtigt sind. Überprüfen Sie die Unterlagen, die Fahrzeugzulassung und die Zertifizierung sollten die elektrische Reichweite angeben. Überprüfen Sie dann die Variantendetails, z. B. die GTE-Version eines Modells im Vergleich zu Nicht-GTE, die Batteriegröße kann unterschiedlich sein. Es gelten einige Grauzonen oder Übergangsregelungen. Sie können Ihre Ergebnisse auch mit der offiziellen Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgleichen, die zwar für Subventionen verwendet wird, aber eine gute staatliche Quelle für förderfähige Fahrzeuge ist.

Warum diese Steuerregelung so wichtig ist

Ein geringerer steuerpflichtiger Vorteil bedeutet weniger Lohnsteuer für Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen privat nutzen. Für Unternehmen kann das Angebot eines qualifizierten PHEV die Attraktivität der Sachleistung verbessern und die Gesamtsteuerlast senken. Da viele Fahrer einen Teil ihres Arbeitswegs zurücklegen, sind Steuerersparnisse über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs hinweg von Bedeutung. Angesichts der verschärften Klimapolitik fördern diese Vorschriften PHEVs mit elektrischer Reichweite und begünstigen Hersteller mit PHEVs mit großer Reichweite. Ab 202 wird die Messlatte höher gelegt (80 km), was bedeutet, dass ältere oder schwächere PHEVs diesen Vorteil verlieren könnten – ein guter Grund, die Förderfähigkeit zu überprüfen.

Häufig gestellte Fragen:

Welche Plug-in-Hybride sind zulässig?

Diejenigen, die die spezifischen Kriterien für ihr Zulassungsdatum erfüllen. Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen werden, bedeutet dies eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km (WLTP) ODER CO₂-Emissionen von maximal 50 g/km.

Spielt das Kaufdatum eine Rolle?

Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung. Ein Fahrzeug, das 2025 gekauft, aber erst im Januar 2026 zugelassen wurde, muss die neue 80km-Regel erfüllen.

Wie lange gilt diese Regelung?

Nach geltendem Steuerrecht gilt sie derzeit bis 2030.

Können auch gebrauchte Plug-in-Hybride in Frage kommen?

Ja, wenn Sie die zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung geltenden Kriterien erfüllen und Sie dies mit den CoC-Papieren nachweisen können.

Sind SUVs eingeschlossen?

Ja, der Fahrzeugtyp spielt keine Rolle, nur die zertifizierte WLTP-Reichweite oder die CO₂-Emissionen.

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